Steuerrecht

VwGH zur Anerkennung von Familienheimfahrten

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Kosten für Familienheimfahrten und für die doppelte Haushaltsführung sind nach der Rechtsprechung absetzbar, wenn die Verlegung des Familienwohnsitzes zum Tätigkeitsort nicht zumutbar ist (vgl auch Doralt, RdW 2019/40, 39). Dabei reicht es aus, wenn die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ihre Ursache in der privaten Lebensführung hat, wie etwa in der Betreuung von Pflegebedürftigen. - VwGH 20. 12. 2018, Ra 2016/13/0016.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/94

20.02.2019
Heft 2/2019