Vermietet eine Privatstiftung oder eine GmbH Wohngebäude an Stifter/Begünstigte oder an Gesellschafter, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Ermittlung der angemessenen Miete. Ein jüngst ergangenes Erkenntnis des VwGH enthält Vorgaben für die Ermittlung der angemessenen Miete. - VwGH 15. 9. 2016, 2013/15/0256.
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