Der VwGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Ergebniszurechnung bei ausländischen Gruppenmitgliedern auseinandergesetzt. Diese auf Verluste eingeschränkte Ergebniszurechnung stößt auf unionsrechtliche Bedenken, wenn das ausländische Gruppenmitglied in Österreich beschränkt steuerpflichtige Einkünfte erzielt. In seinem Erkenntnis greift der Gerichtshof diese Bedenken auf. Ausgehend davon widmet sich der vorliegende Beitrag zunächst der dogmatischen Begründung sowie der Reichweite dieser Entscheidung. Im Anschluss daran wird sowohl auf die daraus ableitbaren Folgen für die materiell-rechtliche Ergebniszurechnung nach § 9 Abs 6 KStG als auch auf die verfahrensrechtlichen Aspekte im geltenden System des § 24a KStG eingegangen.
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