Steuerrecht

VwGH zur Berechnung des Progressionsvorbehalts bei deutschen Pensionen

Nikolaus Zorn

In Deutschland werden Pensionen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit einem bestimmten Prozentsatz ("Besteuerungsanteil") als einkommensteuerbar angesehen. Für den Progressionsvorbehalt bei in Österreich Ansässigen sind die deutschen Pensionen aber nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln. - VwGH 2. 6. 2021, Ra 2020/15/0132.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/525

15.09.2021
Heft 9/2021
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.