In Deutschland werden Pensionen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit einem bestimmten Prozentsatz ("Besteuerungsanteil") als einkommensteuerbar angesehen. Für den Progressionsvorbehalt bei in Österreich Ansässigen sind die deutschen Pensionen aber nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln. - VwGH 2. 6. 2021, Ra 2020/15/0132.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.