Der VwGH hat nunmehr sein lang erwartetes Erkenntnis (23. 6. 2009, 2006/13/0183) zur Besteuerung der dänischen Familienstiftung gefällt (siehe RdW 6/2009, 435). Der Gerichtshof hat der Amtsbeschwerde eine Abweisung erteilt, ist andererseits aber auch nicht vollständig dem Parteienvorbringen gefolgt. Hingegen hat er sich für den dem Gemeinschaftsrecht am nächsten kommenden Weg entschieden und darüber hinaus wertvolle Kriterien für den anzustellenden Typenvergleich gegeben.
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