Steuerrecht

VwGH zur Besteuerung von Diensterfindungen

Nikolaus Zorn

Auch auf Arbeitgebervergütungen (Prämien) für Diensterfindungen findet gemäß den Bestimmungen der §§ 37, 38 EStG bei der Veranlagung der Hälftesteuersatz Anwendung. Die Tarifbegünstigung greift aber nur, wenn die vom Arbeitgeber bezahlten anderen sonstigen Bezüge das Ausmaß eines Sechstel iSd § 67 Abs 1 und 2 EStG erreichen. - VwGH 7. 12. 2020, Ro 2019/15/0014.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/119

19.02.2021
Heft 2/2021
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.