§ 143a ASVG sieht die Gewährung von Rehabilitationsgeld für die Dauer der vorübergehenden Berufsunfähigkeit vor. Der VwGH hatte die steuerliche Behandlung von nachgezahltem Rehabilitationsgeld zu beurteilen. Eine weitere Entscheidung des VwGH befasste sich mit Lohnabgaben auf die an ehemalige Arbeitnehmer für die Einhaltung einer vertraglichen Konkurrenzklausel gezahlte "Karenzentschädigung". - VwGH 19. 12. 2018, Ro 2017/15/0025 und 22. 11. 2018, Ro 2017/15/0042.
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