Die Realteilung eines unbebauten oder bebauten Grundstücks unter den Miteigentümern ist einkommensteuerlich dann steuerneutral (unentgeltlich), wenn sie lediglich die Durchsetzung des bereits vom Gesetz eingeräumten, von vornherein den Miteigentümern zustehenden zivilrechtlichen Teilungsanspruches darstellt. - VwGH 8. 9. 2022, Ro 2022/15/0007.
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