Steuerrecht

VwGH zur durch Gutachten bestimmten Abschreibungsdauer von Gebäuden

Nikolaus Zorn

Die Nutzungsdauer von angeschafften Gebäuden bemisst sich nur nach den konstruktiven haltbaren Bauteilen (insb dem Mauerwerk) im Zeitpunkt der Anschaffung. Anschaffungsnahe Sanierungen sind bei der Ermittlung der Nutzungsdauer zu berücksichtigen. - VwGH 25. 5. 2022, Ra 2020/15/0119.

Mehrere Personen erwarben im Oktober 2011 ein mit einem Zweifamilienhaus bebautes Grundstück, um es gemeinsam (als GesbR) zu vermieten. Das Gebäude war 1922 errichtet worden; 1962 war ein Zubau erfolgt. Im Jahr 2012 wurde eine Generalsanierung durchgeführt, um die beim Erwerb vorhandenen Gebäudeschäden zu beseitigen.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/417

19.07.2022
Heft 7/2022
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.