Bei der Einbringung des Abfallbeseitigungsbetriebes der Stadtgemeinde in eine GmbH kann in der Bilanz der GmbH ein Firmenwert angesetzt werden, wenn sich ein solcher aus einer Unternehmensbewertung ergibt. - VwGH 28. 5. 2019, Ro 2018/15/0002.
Die Stadt errichtete als 100%ige Gesellschafterin eine GmbH. Ein Jahr später brachte die Stadt ihre Stadtwerke (bestehend aus Abfallentsorgung, Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und Freischwimmbad) als Sacheinlage in die GmbH ein. Bei der Einbringung wurde für den Betrieb "Abfallbeseitigung" (auf der Basis der Ertragslage) ein Firmenwert von ca 2,1 Mio € errechnet und angesetzt. Und bei der GmbH wurde begonnen, den Firmenwert auf den Zeitraum von 15 Jahren abzuschreiben.
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