Steuerrecht

VwGH zur eingeschränkten Bedeutung der Ansässigkeitsbescheinigung

Nikolaus Zorn

Der Steuerpflichtige hatte sowohl im Inland als auch im Ausland einen Wohnsitz. Strittig wurde der Mittelpunkt der Lebensinteressen. Dieser liegt beim inländischen Familienwohnsitz. Der VwGH befand, dass bei Wohnsitzen in zwei Staaten eine ausländische Ansässigkeitsbescheinigung keine Information darüber enthält, zu welchem Staat die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen. - VwGH 23. 1. 2020, Ra 2019/15/0160.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/186

18.03.2020
Heft 3/2020
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.