Fixkostenzuschüsse erhöhen (wegen der Kürzung der Betriebsausgaben) den steuerlichen Gewinn im Ergebnis ebenso wie steuerpflichtige Ausfallbonuszahlungen. - VwGH 19. 2. 2025, Ra 2025/13/0008.
Im Zuge einer 2023 durchgeführten Außenprüfung bei einem Installateur (Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG) stellte die Prüferin durch Abfrage der Transparenzdatenbank fest, welche COVID-Förderungen der Installateur in den Jahren 2020 bis 2022 erhalten hatte, nämlich Fixkostenzuschüsse (FKZ 1 und FKZ 800.000) sowie Ausfallbonus-Zahlungen. Wegen der zugeflossenen Fixkostenzuschüsse und der Ausfallbonus-Gelder erhöhte die Prüferin die einkommensteuerpflichtigen Gewinne der Jahre 2020 und 2021.
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