Erhält der Arbeitnehmer für einen Teil des Jahres Arbeitslosengeld, muss aber andererseits in Vorjahren steuerfrei bezogene Beträge an Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zurückzahlen, werden die Rückzahlungen im Rahmen der Kontrollrechnung nach § 3 Abs 2 EStG steuermindernd berücksichtigt. - VwGH 22. 6. 2020, Ro 2018/13/0009.
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