Ein Biomasse-Fernheizwerk ist ein Betrieb, dessen Schwerpunkt in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liegt, und vermittelt daher den Anspruch auf Energieabgabenvergütung auch ab 2011. - VwGH 18. 12. 2019, Ro 2015/15/0021.
Eine auf dem Gebiet der Energieversorgung tätige GmbH betreibt ein Fernheizwerk (mit Biomasse als Energieträger). In Bezug auf dieses Heizwerk hatte sie die Vergütung von Energieabgaben für das gesamte Jahr 2011 beantragt. Das Finanzamt gewährte die Vergütung aber nur insoweit, als sie auf den Jänner 2011 entfiel, weil das Fernheizwerk ein Dienstleistungsunternehmen sei.
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