Auch wenn bei der Beteiligungseinbringung nach Art III UmgrStG die Aufwertungsoption gezogen wird, kommt im Rahmen der Gruppenbesteuerung eine Weiterführung der 15tel-Firmenwertabschreibung ab 2014 nicht in Betracht. - VwGH 17. 11. 2022, Ro 2022/15/0023.
Die spezielle Firmenwertabschreibung im Rahmen der Gruppenbesteuerung (§ 9 Abs 7 KStG) wurde mit dem AbgÄG 2014 auf Beteiligungserwerbe vor dem 1. 3. 2014 begrenzt, wobei die weitere Absetzbarkeit offener Fünfzehntel davon abhängig gemacht wurde, dass sich der steuerliche Vorteil dieser Abschreibung auf die Bemessung des Kaufpreises der Beteiligung "auswirken konnte" (§ 26c Z 47 KStG). Dazu folgender Streitfall:
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