Steuerrecht

VwGH zur fremdunüblich eingegangenen stillen Beteiligung

Nikolaus Zorn

Eine zwischen Schwestergesellschaften eingegangene stille Beteiligung und deren Abschreibung wurden mangels Fremdüblichkeit nicht anerkannt. - VwGH 19. 3. 2024, Ra 2022/15/0089.

Die natürliche Person FE war 100%iger Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der X-GmbH. Er war zu 75 % an der Y-GmbH beteiligt, bei der seine Ehefrau KE die weiteren 25 % hielt und Geschäftsführerin war.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2024/309

14.06.2024
Heft 6/2024
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.