Steuerrecht

VwGH zur Frist für den Antrag auf Zuzugsbegünstigung

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Jedenfalls für vor dem 21. 9. 2016 gestellte Anträge auf Zuzugsbegünstigung nach § 103 EStG gilt nicht das Gebot, dass der Antrag spätestens sechs Monate nach dem Zuzug gestellt werden muss. - VwGH 13. 9. 2017, Ro 2017/13/0013.

Eine Universitätsprofessorin nahm nach langjähriger Tätigkeit in den USA zum 1. 9. 2015 eine Stelle in Österreich an. Mit einem am 4. 3. 2016 eingereichten Schreiben an das BMF beantragte sie "einen Bescheid über Zuzugsbegünstigung"; sie begehrte den Freibetrag nach § 103 Abs 1a EStG 1988 (der Abs 1a wurde mit dem StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118, kundgemacht am 14. August 2015, in den § 103 EStG eingefügt).

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Artikel-Nr.
RdW 2017/578

29.11.2017
Heft 11/2017