Steuerrecht

VwGH zur Fruchtgenussreinräumung an minderjährige Kinder

Nikolaus Zorn

Auch an minderjährige Fruchtgenussberechtigte können Einkünfte nur dann zugerechnet werden, wenn sie uneingeschränkt und frei über die Nutzung der mit dem Fruchtgenussrecht belasteten Sache verfügt haben. - VwGH 8. 9. 2022, Ra 2021/15/0054, 0055.

Der Vater der Schwestern M N und T N hatte ein mit einem Geschäftsgebäude bebautes Grundstück gekauft, weil er einen neuen Firmensitz für seine N-Beteiligungs-GmbH und deren Untergesellschaft, die N-Montage-GmbH, suchte.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/594

17.10.2022
Heft 10/2022
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.