Steuerrecht

VwGH zur Gewinnfeststellung bei mehrstöckiger Personengesellschaft

Nikolaus Zorn

Die doppelstöckige Personengesellschaft führt zu einem Feststellungsverfahren nach § 188 BAO bei der Untergesellschaft und zu einem gesonderten Feststellungsverfahren bei der Obergesellschaft. Ist bei Bescheiderlassung die Untergesellschaft bereits beendet, muss der Gewinnfeststellungsbescheid an ihre (ehemaligen) Gesellschafter ergehen, zu denen auch die noch bestehende Obergesellschaft, aber nicht die Gesellschafter der Obergesellschaft gehören. - VwGH 19. 10. 2023, Ra 2023/13/0007.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/51

18.01.2024
Heft 1/2024
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.