Steuerrecht

VwGH zur Gewinnfeststellung bei mehrstöckiger Personengesellschaft

Nikolaus Zorn

Die doppelstöckige Personengesellschaft führt zu einem Feststellungsverfahren nach § 188 BAO bei der Untergesellschaft und zu einem gesonderten Feststellungsverfahren bei der Obergesellschaft. Ist bei Bescheiderlassung die Untergesellschaft bereits beendet, muss der Gewinnfeststellungsbescheid an ihre (ehemaligen) Gesellschafter ergehen, zu denen auch die noch bestehende Obergesellschaft, aber nicht die Gesellschafter der Obergesellschaft gehören. - VwGH 19. 10. 2023, Ra 2023/13/0007.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2024/51

18.01.2024
Heft 1/2024
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.