Die Nichtfestsetzung der GrESt nach § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG bei Rückgängigmachung eines Kaufvertrages hat zur Voraussetzung, dass der Verkäufer die ursprüngliche Verfügungsmacht über das Grundstück zurückerlangt. - VwGH 30. 1. 2025, Ra 2024/16/0035.
A und B waren Eigentümer einer (land- und forstwirtschaftlichen) Liegenschaft. Mit Kaufvertrag vom 25. 3. 2014 verkauften sie die Liegenschaft um 1,1 Mio € an eine Käufer-GmbH. Der Kaufvertrag wurde 2017 grundbücherlich durchgeführt, zu einer tatsächlichen Übergabe des Grundstücks kam es allerdings nicht. Infolge zivilrechtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien - A und B machten Irrtum und Verkürzung über die Hälfte geltend - wurde der Kaufvertrag mit Aufhebungsvertrag vom 15. 3. 2018 aufgehoben, wobei A und B den Kaufpreis zurückzuzahlen und eine zusätzliche Abgeltungszahlung von 375.000 € zu leisten hatten.
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