Steuerrecht

VwGH zur GrESt bei Einräumung eines Baurechts

Nikolaus Zorn

Für die entgeltliche Einräumung eines Baurechts zieht der VwGH auch in Bezug auf Zeiträume vor Novellierung der Grundstückswertverordnung den Grundstückswert des Bodens als Mindestbemessungsgrundlage der GrESt heran. - VwGH 13. 12. 2022, Ro 2019/16/0005.

Eine A-GmbH räumte im Jahr 2017 auf ihrem unbebauten Grundstück einer anderen Körperschaft ein Baurecht auf 55 Jahre ein. Das Finanzamt schätzte den gemeinen Wert des Baurechts mit 3 Mio € und schrieb von dieser Bemessungsgrundlage 3,5 % GrESt vor.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/163

10.03.2023
Heft 3/2023
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.