Der Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung steht es nicht zwingend entgegen, wenn der Hauptwohnsitz erst eineinhalb Jahre nach der Grundstücksveräußerung aufgegeben wird. - VwGH 1. 6. 2017, 2015/15/0006.
Die Steuerpflichtige war (mit ihrem Ehemann) Eigentümerin eines Hauses, das ab der Anschaffung im Jahr 2000 durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt und mit Kaufvertrag vom 4. 7. 2012 veräußert wurde. Die Übergabe der Liegenschaft sollte laut Punkt IV des Kaufvertrages spätestens mit 31. 12. 2013 erfolgen. An diesem Tag fand auch tatsächlich die Übergabe statt. Die Kaufpreiszahlung erfolgte 2012 und 2013.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.