Steuerrecht

VwGH zur Hinterziehung von Umsatzsteuer durch eine Rechtsanwältin

Nikolaus Zorn

Eine Rechtsanwältin machte in den Umsatzsteuervoranmeldungen Vorsteuern auch für ihre privat genutzten Gebäudeteile geltend, weil sie die exakte Aufteilung der Kosten auf Kanzlei und Wohnung erst in ihrer Jahreserklärung vornehmen wollte. Sie wurde deshalb der Abgabenhinterziehung schuldig erkannt. Für den Tatbestand der Steuerhinterziehung genügt ein bloß vorübergehender Steuervorteil. - VwGH 24. 3. 2025, Ra 2024/16/0055.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/484

11.09.2025
Heft 9/2025
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.