Steuerrecht

VwGH zur ImmoESt bei Umwidmung in Bauland

Nikolaus Zorn

Wird Bauerwartungsland, das ohne besondere Genehmigung (nur) mit land- und forstwirtschaftlichen (Wohn-)Gebäuden bebaut werden darf, nach dem 31. 12. 1987 in Bauland umgewidmet, stellt dies eine für die ImmoESt-Berechnung relevante "Umwidmung" iSd § 30 Abs 4 Z 1 EStG 1988 dar. - VwGH 5. 3. 2025, Ra 2023/15/0046.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/275

13.05.2025
Heft 5/2025
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.