Der VwGH hatte sich kürzlich mit der KESt-Entlastung von Outbound-Dividenden nach der Mutter-Tochter-RL auseinanderzusetzen. Im konkreten - insb bei PE-Fondsstrukturen häufig anzutreffenden - Fall erfolgte eine Gewinnausschüttung an eine (doppelstöckige) luxemburgische Gesellschaft, deren Anteile von einem drittstaatsansässigen Fonds gehalten wurden. Der VwGH verneinte im Ergebnis das Vorliegen einer missbräuchlichen Gestaltung und traf dabei wesentliche Aussagen zu den Voraussetzungen der Entlastungsberechtigung. Der vorliegende Beitrag widmet sich - nach einer Darstellung des relevanten unionsrechtlichen Rahmens - einer näheren Untersuchung der Kernaussagen des VwGH. Anschließend daran wird die Vereinbarkeit mit der jüngsten Rsp des EuGH zum Rechtsmissbrauch analysiert.
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