Steuerrecht

VwGH zur Kostenbeteiligung am Dienstwagen

Nikolaus Zorn

Dem Dienstnehmer steht kein Pendlerpauschale (und kein Pendlereuro) zu, wenn ihm ein arbeitgebereigenes Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt wird. Daran ändert ein vom Dienstnehmer geleisteter Kostenbeitrag nichts. - VwGH 21. 10. 2010, Ro 2019/15/0185.

Der Dienstgeber stellte seinem Dienstnehmer für alle Privatfahrten (und für Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte) ein arbeitgebereigenes Kfz zur Verfügung. Dabei war ein "Kostenbeitragsmodell" vereinbart, wonach "die Höhe des aus lohnsteuerrechtlicher Sicht anzusetzenden Sachbezuges als monatliche Zuzahlung (‚Privatanteil‘) durch den Dienstnehmer zu leisten ist".

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Artikel-Nr.
RdW 2020/667

18.12.2020
Heft 12/2020
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.