Steuerrecht

VwGH zur Lagerung von Privatgegenständen im häuslichen Arbeitszimmer

Nikolaus Zorn

Obwohl im häuslichen Arbeitszimmer eines Arbeitnehmers auch Gegenstände der privaten Lebensführung gelagert wurden, beurteilte das BFG das Arbeitszimmer als nahezu ausschließlich beruflich genutzt. Daher wurde das Arbeitszimer einkommensteuerlich anerkannt. Diese Beurteilung beanstandete der VwGH nicht. - VwGH 6. 10. 2023, Ra 2021/13/0079.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/666

15.12.2023
Heft 12/2023
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.