Auch wenn die Ausfertigung einer Eingabe an das BFG in der Einlaufstelle bloß durch eine Selbststempeleinrichtung abgestempelt wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Eingabe an dem am Stempel angeführten Tag beim BFG eingelangt ist. - VwGH 28. 5. 2019, Ra 2018/15/0038.
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