Anmerkungen zum Veranlassungsprinzip und zur Erfassung von Nutzungseinlagen
Wenn es um die Zurechnung von Einkünften geht, stehen meist nur die Einkünfte als Nettogröße nach Abzug von Betriebsausgaben bzw Werbungskosten im Fokus. Der folgende Beitrag geht der ebenso relevanten Frage der persönlichen Zurechnung von Betriebsausgaben bzw Werbungskosten nach. Der VwGH lieferte jüngst Anhaltspunkte zum Veranlassungsprinzip und zur Erfassung von Nutzungseinlagen.
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