Das BFG hatte die Beschwerde gegen einen Auskunftsbescheid iSd § 118 BAO abgewiesen. Der VwGH entschied nun zum ersten Mal über eine Revision in einer Auskunftsbescheide betreffenden Angelegenheit - VwGH 13. 3. 2024, Ra 2023/15/0111.
Eine A-GmbH ist direkt (99 %) und indirekt (1 %) an sieben GmbHs ("Besitzgesellschaften") beteiligt. Fünf dieser Besitzgesellschaften haben jeweils ein Einkaufszentrum. Zwei Besitzgesellschaften stellen entgeltlich ihre Parkplätze den Einkaufszentren zur Verfügung. Die "Einkaufszentren-Besitzgesellschaften" vermieten die Geschäftslokale an Dritte. Keine der Besitzgesellschaften verfügt über eigene Dienstnehmer. Alle Aktivtätigkeiten der genannten Gesellschaften werden im Rahmen eines Centermanagementvertrages von der (fremden) X-GmbH besorgt.
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