Die Kommanditbeteiligung ist in der Steuerbilanz des Einzelunternehmens des beteiligten Kommanditisten mit einem Verrechnungsposten auszuweisen, der betragsmäßig dem steuerlichen Kapital des Kommanditisten entspricht, welches sich aus der KG-Bilanz unter Berücksichtigung der Ergänzungsbilanz und einer allfälligen Sonderbilanz ergibt. - VwGH 29. 9. 2022, Ra 2020/15/0020.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.