Bezieht eine in Österreich ansässige Person eine Invalidenrente der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt, kommt auf diese Rente die Steuerbefreiung nach § 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG bis zu jenem Eurobetrag zur Anwendung, der in Österreich für die gleiche Fallkonstellation als Versehrtenrente nach § 203 ASVG ausbezahlt würde. - VwGH 19. 12. 2024, Ro 2023/15/0003.
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