Steuerrecht

VwGH zur Steuerfreiheit des Sachbezugs der Wohnraumüberlassung

Nikolaus Zorn

Für die Frage, ob der Sachbezug der Wohnraumüberlassung steuerfrei ist, weil der einer Dienstnehmerin überlassene Wohnraum die Größe von 30 m2 nicht übersteigt, sind von mehreren Dienstnehmern gemeinschaftlich zu nutzende Räume zur Gänze miteinzuberechnen. - VwGH 14. 12. 2021, Ra 2017/08/0039.

Die GmbH ist Betreiberin eines Gastlokals. Zur Unterbringung ihrer Dienstnehmer mietete sie im Obergeschoss desselben Hauses eine Wohnung von 97 m2. In dieser Wohnung wurde jedem der vier Dienstnehmer unentgeltlich einerseits ein Schlafzimmer (ca 15 m2) zur alleinigen Benutzung überlassen, anderseits durfte jeder Dienstnehmer alle Gemeinschaftsräume (zB Küche, Bad, WC, Diele, Vorräume) mitbenutzen.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/111

18.02.2022
Heft 2/2022
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.