Das Entgelt für die Einräumung der Option auf den Kauf eines Grundstücks führt im Privatvermögen zur Steuerpflicht bei "Abwicklung" der Option, also bei deren Ausübung oder ungenütztem Verfall. - VwGH 20. 10. 2022, Ra 2022/13/0017.
Mit Optionsvertrag vom 28. 10. 2011 zwischen Frau MA als "Optionsgeberin" und der P-GmbH als Optionsberechtigte wurde vereinbart, dass die P-GmbH berechtigt ist, eine konkrete Liegenschaft um den Kaufpreis von ca 1,59 Mio € zu kaufen, wobei das Recht zur Ausübung der Option am 20. 1. 2013 erlischt. Die Optionsberechtigte musste für die Optionseinräumung ein (fälschlich als "Angeld" bezeichnetes) Entgelt (Stillhalterprämie, Optionsprämie) von 200.000 € leisten; das Entgelt wurde bis zum 31. 10. 2011 an Frau MA überwiesen. Im Optionsvertrag war vereinbart, dass im Fall der Ausübung der Option durch die P-GmbH die Stillhalterprämie auf den Grundstückskaufpreis angerechnet wird.
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