Die Berechtigte aus einem Vorbehaltsfruchtgenuss zahlte Beträge für die Abgeltung der den Eigentümer treffenden Substanzminderung des Gebäudes ("AfA-Miete"). Die Vereinbarung über die Zahlung dieser Substanzabgeltung war aber nicht fremdüblich. - VwGH 27. 8. 2024, Ra 2024/15/0040.
Ein Vater hatte mit Übergabsvertrag vom 13. 3. 2015 Liegenschaften in das Eigentum seiner beiden Söhne übertragen. Zugleich wurde ihm von den Söhnen das (lebenslange) Fruchtgenussrecht an den übertragenen Liegenschaften eingeräumt.
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