Steuerrecht

VwGH zur Teilwertabschreibung von Liegenschaften

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Den Nachweis für eine Teilwertminderung hat der Steuerpflichtige zu erbringen; er darf sich dabei aber auch auf Umstände stützen, die das Finanzamt erhoben hat. Für die Bewertung gilt nach der ständigen Rsp des VwGH der Grundsatz der subjektiven Richtigkeit der Bilanz. - VwGH 21. 4. 2016, 2013/15/0100.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/380

21.07.2016
Heft 7/2016