Steuerrecht

VwGH zur Umsatzsteuer auf Sonderklassegebühren der Krankenhausärzte

Nikolaus Zorn

Auch ein bloß mittelbarer Anspruch des Krankenhausarztes gegenüber dem Patienten auf ein betragsmäßig bestimmtes Sonderklassehonorar reicht aus, um das vom Krankenhaus vereinnahmte Entgelt wie ein "Durchläufer" nicht zu den Umsätzen des Krankenhauses zu zählen, sondern dem Arzt zuzurechnen, sodass die Steuerbefreiung für ärztliche Leistungen greift. - VwGH 31. 1. 2019, Ro 2017/15/0029.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/270

21.05.2019
Heft 5/2019
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.