Steuerrecht

VwGH zur Umsatzsteuer auf Sonderklassegebühren der Krankenhausärzte

Nikolaus Zorn

Auch ein bloß mittelbarer Anspruch des Krankenhausarztes gegenüber dem Patienten auf ein betragsmäßig bestimmtes Sonderklassehonorar reicht aus, um das vom Krankenhaus vereinnahmte Entgelt wie ein "Durchläufer" nicht zu den Umsätzen des Krankenhauses zu zählen, sondern dem Arzt zuzurechnen, sodass die Steuerbefreiung für ärztliche Leistungen greift. - VwGH 31. 1. 2019, Ro 2017/15/0029.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2019/270

21.05.2019
Heft 5/2019
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.