Errichtet ein privater Unternehmer Straßen oder andere Infrastruktureinrichtungen und überträgt sie an die Gemeinde, können sich daraus umsatzsteuerliche Folgen ergeben. Die umsatzsteuerliche Beurteilung hat sich durch das EuGH-Urteil Mitteldeutsche Hartstein Industrie geändert. - VwGH 8. 9. 2021, Ro 2020/15/0011, 0012.
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