Beim Übergang von der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung zur Pauschalierung kann sich ein Korrekturbedarf ergeben, weil die Pauschalierung eine Form der Soll-Besteuerung darstellt. - VwGH 24. 10. 2019, Ro 2018/15/0021.
Ein Bauer unterlag zunächst aufgrund einer Optionserklärung gem § 22 Abs 6 UStG 1994 von 1. 1. 2009 bis 31. 12. 2013 mit den landwirtschaftlichen Umsätzen der Regelbesteuerung. Dabei erfüllte der Bauer die Voraussetzungen des § 17 UStG der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung).
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