Steuerrecht

VwGH zur USt: Kein "neuer" Mietvertrag bei Übergang der Mieterstellung durch Verschmelzung

Nikolaus Zorn

Ist der Mieter (oder Vermieter) eine GmbH und erfolgt bei dieser eine Verschmelzung (als übertragende oder als aufnehmende Gesellschaft), stellt der mit dem Gesamtrechtsnachfolger fortgesetzte Mietvertrag kein neues Bestandverhältnis iSd § 28 Abs 38 UStG dar. - VwGH 3. 4. 2019, Ro 2018/15/0012.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/269

21.05.2019
Heft 5/2019
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.