Steuerrecht

VwGH zur Veranlagung unselbstständiger Einkünfte aus rechtswidrigen Handlungen

Nikolaus Zorn

Wenn der Veranlassungszusammenhang mit dem Dienstverhältnis vorliegt, sind auch rechtswidrig erzielte Vermögensvorteile im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu erfassen. Strittig wurde die Steuererhebung im Wege der Veranlagung. - VwGH 11. 10. 2024, Ra 2023/13/0013.

Der Revisionswerber war Dienstnehmer (Bauleiter) der S-GmbH, einer Baufirma. Nach einer Außenprüfung bei der S-GmbH nahm das Finanzamt die Einkommensteuerverfahren des Dienstnehmers (Bauleiter) wieder auf und erließ neue Einkommensteuerbescheide, wobei es die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus dem Dienstverhältnis zur S-GmbH um Beträge, für die kein Lohnsteuerabzug einbehalten worden war (jährlich zwischen 250.000 € und 570.000 €), erhöhte.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/652

13.12.2024
Heft 12/2024
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.