Wenn der Veranlassungszusammenhang mit dem Dienstverhältnis vorliegt, sind auch rechtswidrig erzielte Vermögensvorteile im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu erfassen. Strittig wurde die Steuererhebung im Wege der Veranlagung. - VwGH 11. 10. 2024, Ra 2023/13/0013.
Der Revisionswerber war Dienstnehmer (Bauleiter) der S-GmbH, einer Baufirma. Nach einer Außenprüfung bei der S-GmbH nahm das Finanzamt die Einkommensteuerverfahren des Dienstnehmers (Bauleiter) wieder auf und erließ neue Einkommensteuerbescheide, wobei es die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus dem Dienstverhältnis zur S-GmbH um Beträge, für die kein Lohnsteuerabzug einbehalten worden war (jährlich zwischen 250.000 € und 570.000 €), erhöhte.
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