Die Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG verjährt zugleich mit jener Abgabe, die Gegenstand der Selbstanzeige ist. Im vorliegenden Fall war wegen der lang andauernden Außenprüfung absolute Verjährung nach § 209 Abs 3 BAO eingetreten. - VwGH 24. 10. 2024, Ro 2022/16/0020.
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