Steuerrecht

VwGH zur Wirksamkeit händischer Bescheide

Nikolaus Zorn

Ein händischer, eine Unterschrift oder Beglaubigung aufweisender Bescheid des Finanzamtes ist nur wirksam, wenn er von einer Person unterfertigt wurde, die zumindest abstrakt für die Behörde approbationsbefugt ist. - VwGH 29. 9. 2022, Ra 2021/15/0052.

Ein Bediensteter der beim Finanzamt Graz-Stadt eingerichteten Dienststelle der Finanzpolizei setzte gegenüber einem Fahrzeughalter - nach einer Verkehrskontrolle - die Normverbrauchsabgabe mit Erledigung vom 21. 11. 2018 fest. Der Fahrzeughalter stellte zwei Monate später gem § 299 BAO den Antrag auf Aufhebung des NoVA-Bescheides des Finanzamts Graz-Stadt vom 21. 11. 2018. Dieser Antrag wurde abgewiesen.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/265

12.05.2023
Heft 5/2023
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.