Steuerrecht

VwGH zur Wirtschaftskammerumlage im Organschaftsverbund

Nikolaus Zorn

Ob bei der Wirtschaftskammerumlage nach § 122 WKG auch Organgesellschaften profitieren, wenn der Organträger teilweise kammerumlagebefreit ist, hatte der VwGH zu prüfen. - VwGH 20. 2. 2024, Ro 2022/15/0008.

Die AG ist umsatzsteuerliche Organträgerin mit vier Organgesellschaften (Tochtergesellschaften). Soweit die AG im Bereich der Elektrizitätserzeugung und -verteilung tätig ist, besteht keine die Kammerumlagepflicht begründende Wirtschaftskammerzugehörigkeit; mit ihren übrigen Tätigkeiten ist die AG hingegen normal kammerumlagepflichtig. Die Organträgerin ist also nur mit einem Teil ihrer Tätigkeit wirtschaftskammerzugehörig. Die vier Tochtergesellschaften der AG sind uneingeschränkt Mitglieder der Wirtschaftskammer.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2024/260

14.05.2024
Heft 5/2024
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.