Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Wachstumschancengesetz

Michael Stahlschmidt, Frankfurt am Main

Mit der Zustimmung des Bundesrates am 22. 3. 2024 ist das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) beendet worden. Am 27. 3. 2024 hat es Eingang in das BGBl (2024 I Nr 108) gefunden. Damit ist ein außergewöhnliches Gesetzgebungsverfahren zu Ende gegangen. Die zahlreichen und kleinteiligen Änderungen, Streichungen, Ergänzungen und Verschiebungen in andere Gesetze können hier nicht alle abgebildet werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/262

14.05.2024
Heft 5/2024
Autor/in
Michael Stahlschmidt

Prof. Dr. iur. Michael Stahlschmidt M.R.F., LL.M., MBA., LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Medizinrecht ist freiberuflich tätig und Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er lehrt an der FHDW Paderborn Steuer- und Wirtschaftsrecht sowie Controlling und Compliance. Die Schwerpunkte seiner Veröffentlichungen liegen im Verfahrensrecht national und international, Steuerstrafrecht und Insolvenzrecht.