Steuerrecht

Wann fließt der geldwerte Vorteil aus einer Option zu?

MMag. Daniel Varro

Nach der Sachbezugswertverordnung (Sachbezugs-VO) fließt der geldwerte Vorteil aus einer Option grundsätzlich sofort im Einräumungszeitpunkt zu (soweit ein Wirtschaftsgut vorliegt und keine aufschiebenden Bedingungen bestehen). Dagegen fließt nach dem BFH der geldwerte Vorteil immer erst mit der Ausübung der Option zu. Da der VwGH in einer Entscheidung auf das Urteil des BFH verwies, wird die Regelung in der Sachbezugs-VO in Zweifel gezogen, dies allerdings zu Unrecht.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/607

16.09.2010
Heft 9/2010
Autor/in
Daniel Varro

Univ.-Prof. MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M., ist Universitätsprofessor für Steuerrecht und nachhaltige Steuerpolitik an der Universität für Weiterbildung Krems; vormals am Institut für Finanzrecht der Universität Wien sowie in führenden Anwaltskanzleien tätig; zuletzt im Bundesministerium für Finanzen mit den Schwerpunkten Legistik, Steuerrecht und Steuerpolitik. Er ist Lehrbeauftragter und Gastvortragender an in- und ausländischen Universitäten sowie Fachautor zahlreicher Werke.