Steuerrecht

Wann fließt der geldwerte Vorteil aus einer Option zu?

MMag. Daniel Varro

Nach der Sachbezugswertverordnung (Sachbezugs-VO) fließt der geldwerte Vorteil aus einer Option grundsätzlich sofort im Einräumungszeitpunkt zu (soweit ein Wirtschaftsgut vorliegt und keine aufschiebenden Bedingungen bestehen). Dagegen fließt nach dem BFH der geldwerte Vorteil immer erst mit der Ausübung der Option zu. Da der VwGH in einer Entscheidung auf das Urteil des BFH verwies, wird die Regelung in der Sachbezugs-VO in Zweifel gezogen, dies allerdings zu Unrecht.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2010/607

16.09.2010
Heft 9/2010
Autor/in
Daniel Varro

MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M. ist Postdoc-Universitätsassistent an der Universität Wien (Institut für Finanzrecht – Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger) und war davor Rechtsanwalt bei einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Wien. Er hat zahlreiche steuerrechtliche Publikationen veröffentlicht und ist regelmäßiger Fachvortragender.

Publikationen:

Stiftungseingangssteuer – Handbuch inklusive Kommentierung (2011); Sachbezug für Elektrofahrzeuge: Vorrang der Ökologie vor dem Leistungsfähigkeitsprinzip, taxlex 2015, 251; Substiftungserrichtung mit Altvermögen: Deckung im Stiftungszweck? taxlex 2015, 328; zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.