(Stefaner, SWI 6/2012, S. 276)
Kapitalinstrumente müssen für Zwecke des Steuerrechts in Eigen- und Fremdkapitalinstrumente eingeteilt werden. Die Unterscheidung erfolge nach den Kriterien des österreichischen und grundsätzlich unabhängig vom ausländischen Steuerrecht. Dies könne dazu führen, dass die Erträge in Österreich als Beteiligungserträge steuerfrei und im Ausland als Fremdkapital steuerlich abzugsfähig seien. Seit 2011 seien diese Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt.
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