Artikelrundschau / Nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Wann liegt freiwillige Buchführung vor?

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Zeitraum: APRIL 2009 - Teil 2

(Schuster, SWK 10/2009, S 361)

Der UFS Klagenfurt hatte in einer Entscheidung zu beurteilen, ob eine freiwillige Buchführung vorliegt oder nicht. Das kann für die steuerliche Gewinnermittlung weitreichende Folgen haben, wie etwa den Verlust einer Pauschalierungsmöglichkeit. Im Rahmen seiner Entscheidungsbesprechung zeigt der Autor auf, worauf in der Praxis zu achten ist, damit keine freiwillige Buchführung vorliegt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/608

15.06.2009
Heft 12/2009
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.