(Schuster, SWK 10/2009, S 361)
Der UFS Klagenfurt hatte in einer Entscheidung zu beurteilen, ob eine freiwillige Buchführung vorliegt oder nicht. Das kann für die steuerliche Gewinnermittlung weitreichende Folgen haben, wie etwa den Verlust einer Pauschalierungsmöglichkeit. Im Rahmen seiner Entscheidungsbesprechung zeigt der Autor auf, worauf in der Praxis zu achten ist, damit keine freiwillige Buchführung vorliegt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.