Ein Abgrenzungsversuch am Beispiel der Reisebranche
Die im Titel gestellte Frage, ob bei vergünstigten Reiseangeboten an Mitarbeiter der Touristikbranche, die idR nicht unmittelbar vom Arbeitgeber (insb Reisebüros), sondern von Dritten (insb Reiseveranstaltern) eingeräumt werden, überhaupt Arbeitslohn vorliege, wird in Deutschland seit über 25 Jahren kontrovers diskutiert.1 In Österreich hingegen hat sich die Literatur bisher kaum mit den Grundsätzen der Besteuerung von Drittrabatten beschäftigt. Daher wird mit dem vorliegenden Beitrag versucht, zunächst allgemeine Abgrenzungskriterien für arbeitslohnbegründende Vorteilszuwendungen von dritter Seite herauszuarbeiten und diese anschließend auf die typischen Fallgestaltungen in der Touristik zu übertragen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.