Zum EU-MPfG seien weiterhin viele Punkte ungeklärt. Insb die Frage, ob eine Meldung nach dem EU-MPfG notwendig ist oder nicht, sei oft unklar. Eine solche Meldung solle auf Fälle reduziert werden, die ein echtes Risiko der Steuervermeidung darstellen. Ansonsten würden die Berater aufgrund der Sanktionsbestimmungen des EU-MPfG jede Umgründung melden müssen und die österr Finanzverwaltung mit einem hohen Aufkommen von Meldungen konfrontiert sein.
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